BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
PILATES ALS BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Kennen Sie das Gefühl, vor dem Bildschirm zu sitzen und allmählich einen immer stärker werdenden Schmerz im Nacken- oder im Rückenbereich zu verspüren? Genau diese Verspannungen lindert und löst die Pilates Methode durch die Stärkung und Dehnung der Tiefenmuskulatur im Rumpfbereich. Die Körperhaltung verbessert sich und Sie werden wieder aktiver und intensiver Ihrer Arbeit nachgehen können. Außerdem ist diese gesundheitsfördernde Sportrichtung sehr effektiv, jedoch nicht unbedingt schweißtreibend und kann so auch ohne Probleme in der Mittagspause betrieben werden.
Zahlreiche Studien belegen, dass sich die gesundheitliche Förderung der Mitarbeiter positiv auf deren Leistung am Arbeitsplatz auswirkt. Dies zeigt sich beispielsweise in deren Produktivität, Fluktuation und dem Krankenstand. Durch Betätigung an gesundheitsfördernden Angeboten, wie beispielsweise Sport, kann ein hierauf positiv eingewirkt werden -denn Vorsorge ist ja bekanntlich besser als Nachsorge.
Packen Sie es jetzt an, steigern Sie den Zusammenhalt und fördern die Produktivität Ihres Unternehmens. Wir möchten Sie dabei unterstützen, indem wir jeweils eine kostenlose Probestunde zur Verfügung stellen und entwickeln, speziell auf Ihre Gruppe, abgestimmte Programme. Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie weitere Informationen erhalten, schreiben Sie uns eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND EINSTIEG IN DIE BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Seit 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. Zum Jahreswechsel 2020 wurde der steuerfreie Zuschuss der betrieblichen Gesundheitsförderung von 500 auf 600 € pro Mitarbeiter und Jahr erhöht (§ 3 Nr. 34 EStG): Bis zu 600 € kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei für die Förderung der Mitarbeitergesundheit erbringen. Eine weitere Änderung betrifft die Zertifizierung der Kursangebote: Die Anbieter bzw. Kursleiter müssen eine Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle für Prävention vorlegen. Viele Unternehmen unterstützen dennoch Leistungen, die nicht steuerlich gefördert werden: Mit einem möglichst breiten Angebot steigt die Aktivität Ihrer Belegschaft und somit verbessert sich das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter.
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